Das Bankenpaket 2015: Gemeinsamer Meldestandard

Der letzte Teil des Bankenpakets betrifft die innerstaatliche Umsetzung der politisch bereits in 2014 zugesagten Teilnahme an einem globalen automatisierten Datenaustausch in Steuerangelegenheiten (“gemeinsamer Meldestandard”, “CRS”). Wie bereits seit 01.07.2014 aufgrund der FATCA-Regelungen gegenüber den USA in Kraft, soll ab 01.10.2016 von den heimischen Banken auch für viele weitere Staaten (darunter sämtliche Mitgliedstaaten des EWR und der OECD) zu jedem Kunden erhoben werden ob er in einem an dem gemeinsamen Meldestandard teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist.  Wenn ja, sind Stichtag bezogen wesentliche Daten zu dem Kunden und der Kontobeziehung (zB. Kontostand bzw. Depotwert per Jahresultimo, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse) an das BMF zur Weiterleitung an die betreffenden Staaten zu übermitteln. Die Meldepflicht gilt ähnlich den FATCA Regelungen für natürliche Personen sowie für passive NFE`s, also Gesellschaften oder andere Entitäten, welche keine operative Tätigkeit entfalten. Die Meldepflicht nach dem gemeinsamen Meldestandard wird stufenweise ab dem 01.10.2016 eingeführt und soll ab dem Meldejahr 2019 auch inklusive sämtlicher bereits jetzt bestehender Kundenbeziehungen zu Personen aus teilnehmenden Ländern in Vollanwendung stehen.

In einer Durchführungsverordnung hat das BMF jüngst einige Ausnahmen von der Meldepflicht normiert. Darunter fallen z.B. Betriebliche Vorsorgekassen, Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien im Sinne des ImmoInvFG sowie die Pfandbriefbank. Auf Produktebene unterfallen z.B. Betriebliche Kollektivversicherungen, bestimmte Sammelanderkonten und Bauspareinlagen nicht der Meldepflicht.

Obwohl zu den Regelungen des gemeinsamen Meldestandards inhaltlich weniger Zweifelsfragen bestehen, ist die konkrete Umsetzung in den Banken dennoch eine große Herausforderung. Einerseits müssen technische Vorkehrungen zur Erkennung der in anderen Ländern ansässigen Personen sowie passiven NFE`s eingerichtet werden. Andererseits sind die Kundenbetreuer umfassend mit den Regelungen des gemeinsamen Meldestandards vertraut zu machen.

Die oben beschriebenen Regelungen des Bankenpakets erfordern in den heimischen Banken zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen auf mehreren Ebenen. Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen für die automatisierte Übermittlung der geforderten Daten geschaffen werden, durch automatisierte Kontrollen des Kundenstamms und des Zahlungsverkehrs und durch die Schaffung von Schnittstellen zum zentralen Speichermedium im BMF (voraussichtlich FinanzOnline).  Dazu laufen in allen Rechenzentren Österreichs bereits Umsetzungsprojekte. Weiters ist erforderlich, die neuen Verpflichtungen in die Arbeitsabläufe der Bank zu integrieren und das Personal entsprechend zu schulen. Schon jetzt sind viele Kundenbetreuer aufgrund der hohen Sensibilität der Kunden für die neuen Regelungen mit Fragen konfrontiert.

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere auch zu Lösungsvorschlägen zu den im Gesetz offen gelassenen Umsetzungsdetails, zur Implementierung von geeigneten Arbeitsabläufen und Dienstanweisungen und zur internen Sicherstellung der korrekten Umsetzung der Regelungen erreichen Sie Mag. Volker Enzi unter volker.enzi@csuite.at

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