Das Bankenpaket 2015 – neue Herausforderungen für Kreditinstitute

von Mag. Volker Enzi und Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger

Unter der Bezeichnung “Bankenpaket” wurde im Sommer 2015 eine Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen der österreichische Gesetzgeber vor allem die Arbeit der heimischen Finanz(straf)behörden erleichtern wollte. Auch die im Vorjahr eingegangene internationale Verpflichtung zum Austausch in Steuerangelegenheiten wurde mit dem Bankenpaket innerstaatlich umgesetzt. Durch die getroffenen Maßnahmen verspricht sich der Bund Erfolge im Kampf gegen Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Das soll zu zusätzlichen Einnahmen von rund 700 Mio. Euro pro Jahr führen.

Die neuen Regelungen bewirken also eine weitere Zurückdrängung des Bankgeheimnisses zugunsten der Möglichkeiten lokaler und internationaler (Steuer-)Behörden. Sie stellen aber auch eine enorme Zusatzbelastung für Kreditinstitute dar, da diese die erforderlichen Daten nicht nur wie schon bisher in Einzelfällen auf Anfrage, sondern nunmehr vollständig, standardisiert und laufend zu übermitteln haben. Die Institute müssen auch Fragen zu steuerlichen Eigenschaften ihrer Kunden klären, die bis dato nicht in den Kundenakten von Banken enthalten waren.

Aufgrund der in den Gesetzen für die (auch fahrlässige) Nichteinhaltung der neuen Regelungen vorgesehenen hohen Geldstrafen bis zu EUR 200.000 wird jede Bank angehalten sein, sich mit den aus den neuen Regelungen resultierenden Aufgaben und sich daraus ergebenden Umsetzungsmaßnahmen sehr genau auseinander zu setzen.

In den nachfolgenden Blogbeiträgen hat Mag Volker Enzi, der bereits mehrere Banken bei der Umsetzung des Bankenpakets beraten hat, die einzelnen neuen Aufgabengebiete mit Fokus auf deren zentralen Problemstellungen kurz beleuchtet.

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